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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hundetraining und Coaching:


1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von „Schnuffelhof Hundecoaching“ gelten für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen über die Durchführung von Trainingseinheiten mit „Schnuffelhof Hundecoaching“. Abweichende Nebenabreden hiervon bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Genehmigung durch „Schnuffelhof Hundecoaching“.

2. Anmeldung

Es erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers eine verbindliche schriftliche Anmeldung durch Ausfüllen sämtlicher maßgeblicher, durch „Schnuffelhof Hundecoaching“ vorgegebenen Formulare und Unterlagen. Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben. Mit Unterzeichnung der Trainingsvereinbarung wird die gesamte Kursgebühr fällig. Die Buchung erfolgt ausschliesslich online über die Website von „Schnuffelhof Hundecoaching“ Nach Erhalt aller relevanten Angaben, werden diese und der vereinbarte Termin sowie eventuell anfallende Anfahrtskosten von "Schnuffelhof Hundecoaching" bestätigt. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Preisliste in der jeweils vorliegenden geltenden Form.

3. Zahlungsverkehr

Der Zahlungsverkehr erfolgt ausschließlich über Kreditkarte, PayPal oder per Überweisung auf das geltende Konto von „Schnuffelhof Hundecoaching“. Eine Barzahlung ist ausnahmslos ausgeschlossen. Bei Einzahlungen ist die Kursgebühr in voller Höhe gemäß geltender Preisliste bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des Trainings auf das geltende Konto von „Schnuffelhof Hundecoaching“ einzugehen. Preisliche Vergünstigungen durch den Erwerb von Rabattkarten o.ä. werden nur und ausschließlich bei Vorauszahlung gewährt. Zahlungen nach Beendigung von Kursblöcken sind ausgeschlossen. 

Rückerstattungen der Kursgebühr in voller Höhe oder teilweise erfolgen bei Nichtantritt der Trainingseinheit nicht. Hierbei ist es unerheblich, ob der Auftraggeber oder der Hund den Grund für den Nichtantritt liefern. Eine Ausnahme hiervon bilden folgende Sachverhaltskonstellationen:

a.)   Der Hund erkrankt und/oder verstirbt während der Vertragslaufzeit

b.)   Der Auftraggeber vollzieht einen Wohnortwechsel, der wegen der Entfernung eine weitere Kursteilnahme unverhältnismäßig und somit unzumutbar werden lässt

c.)   Die Trainingseinheit und/oder Trainingsort wird seitens von „Schnuffelhof Hundecoaching“abgesagt und/oder zeitlich verschoben, so das eine Kursteilnahme seitens des Auftraggebers unzumutbar ist.

d.)   Das Vertragsverhältnis wird von „Schnuffelhof Hundecoaching“ aufgekündigt.

Liegt eine der Konstellationen vor, ist „Schnuffelhof Hundecoaching“ (i.F.3.a. und/oder b.) bzw. der Auftraggeber (i.F.3.c.und/oder d.) hierüber schriftlich oder telefonisch in Kenntnis zu setzen. Es erfolgt sodann eine Abrechnung über die wahrgenommenen Kursleistungen und Trainingszeiten sowie eine Rückerstattung des sich hieraus ergebenen Guthabens des Auftraggebers.

3.1. Stornierung

Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit schriftlich oder telefonisch seinen Antrag an "Schnuffelhof Hundecoaching" zu stornieren. In diesem Fall gelten folgende Konditionen:

a) kostenlose Stornierung bis 24 Stunden vor Kursbeginn

b) 100% der Kursgebühr bei einer Stornierung ab 24 Stunden vor Kursbeginn und/oder NO-Show

Eine Terminverschiebung von Seiten des Auftraggeber entbindet nicht von den anfallenden Stornogebühren.

3.2. Zahlungsverzögerungen

Im Falle eines nicht fristgerechten Zahlungseingangen nach Rechnungserhalt wird der Auftraggeber von „Schnuffelhof Hundecoaching“ einmalig kostenlos gemahnt. Weitere Mahnungen werden mit einer Mahngebühr in Höhe von 10% der zu entrichtenden Zahlungssumme, berechnet. Nicht einzutreibende Zahlungsausstände werden von „Schnuffelhof Hundecoaching“ durch dessen Rechtvertretung in Auftrag zur Eintreibung gegeben. Eventuell anfallende Mehrkosten sind vom Schuldner/Auftraggeber zu entrichten.

4. Kursdauer, Inhalte und Erfolg

Der Kursbeginn und Kursdauer online zwischen dem Auftraggeber und „Schnuffelhof Hundecoaching“ vereinbart. Es obliegt dem Auftraggeber die Trainingseinheiten wahrzunehmen und in Absprache mit „Schnuffelhof Hundecoaching“ zu gestalten. Die entsprechenden Inhalte und Ziele werden in Absprache zwischen „Schnuffelhof Hundecoaching“ und dem Auftraggeber definiert.

„Schnuffelhof Hundecoaching“ hat nach eigener Erfahrung die Kursdauer und die darin enthaltenen Trainingseinheiten und Trainingsinhalte so konzipiert, dass bei entsprechendem Fleiß des Auftraggebers und dessen uneingeschränkter Bereitschaft, die Trainingsziele zu erreichen, der Hund am Ende der Trainingseinheit die Inhalte und Ziele gemeinsam mit dem Auftraggeber vollständig absolviert und erreicht haben wird. Bei Abweichungen hiervon erfolgt eine Rückerstattung der Kursgebühr nicht. „Schnuffelhof Hundecoaching“ haftet für die Leistung, nicht für den Erfolg.

5. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber tritt für sämtliche durch ihn selbst oder den Hund verursachten Schäden vollumfänglich ein, gleich welcher Art, Höhe und Ursache. Der Auftraggeber stellt mit der Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung, „Schnuffelhof Hundecoaching“ von Schadensersatzansprüchen Dritter, resultierend aus dem Verhalten von Hund und Auftraggeber während, vor und nach den Trainingseinheiten, frei.

6. Haftpflichtversicherung

Der Auftraggeber legt für den teilnehmenden Hund bei Unterzeichnung der schriftlichen Vereinbarung die Kopie einer gültigen Hundehaftpflichtversicherung vor.

7. Haftung von „Schnuffelhof Hundecoaching“

„Schnuffelhof Hundecoaching“ haftet für Sachschäden am Hund, die durch vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln durch Personal von „Schnuffelhof Hundecoaching“ nachweislich verursacht wurden. Für alle hiervon abweichenden Sach- und Personenschäden ist eine Haftung von „Schnuffelhof Hundecoaching“ ausgeschlossen.

Die Teilnahme an den Trainingseinheiten durch den Auftraggeber und dessen Hund geschieht auf eigene Gefahr und Risiko des Auftraggebers. Dies gilt auch und insbesondere für dessen Familienangehörigen und/oder Freunde. Für deren Schadens- und Gefahrenfreiheit haftet ausschließlich der Auftraggeber. Außerhalb des Trainingsplatzes scheidet eine Haftung von „Schnuffelhof Hundecoaching“ für alle Schäden vollumfänglich aus.

8. Impfschutz

Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung, dass der teilnehmende Hund gegen die einschlägigen Hundeerkrankungen geimpft und frei von diesen Krankheiten ist.

9. Ausschluss von Hund und Auftraggeber

Bei Verstoß gegen das generelle Drogen- und Alkoholverbot für den Auftraggeber während der Trainingseinheit, bei Verstoß gegen einen verhängten Maulkorb- oder Leinenzwang, bei unzumutbaren, störenden Aggressionsverhalten des Hundes und in Fällen von Tierquälerei sowie sämtlichen Verstößen gegen das Gebot des Tierschutzes ist „Schnuffelhof Hundecoaching“ berechtigt, Hund und Auftraggeber vom gebuchten Paket auszuschliessen. Eine Wiederaufnahme steht im Ermessen von „Schnüffelhof Hundecoaching“. Eine Rückerstattung von Kursgebühren erfolgt in diesen Fällen nicht.

10. Ton- und Bildmitschnitte

„Schnuffelhof Hundecoaching“ behält sich vor, Ton/Bildmitschnitte von Trainingseinheiten anzufertigen und zu veröffentlichen. "Schnuffelhof Hundetraining" verpflichtet sich den/die Auftraggeber im Voraus darüber zu informieren und deren Einverständnis schriftlich zu erbeten. Sämtliche Aufnahmen sind Eigentum von „Schnuffelhof Hundecoaching" und dürfen zu analytischen Zwecken und zu Werbezwecken genutzt werden.

Es ist den Auftraggebern und dessen Begleiten, sowie Dritter, untersagt Bild- und/oder Tonmitschnitte gleich welcher Art zu fertigen, diese Dritten zur Verfügung zu stellen und/oder zu veröffentlichen, gleich über welches Medium. Bei Zuwiderhandlung macht sich der Auftraggeber, auch für andere, schadensersatzpflichtig.

12. Copyright

Das von „Schnuffelhof Hundecoaching“ an den Auftraggeber ausgehändigte Lehrmaterial, Hand-outs und/oder weiteres Material der Methodik/Didaktik, gleich welcher Art, darf ausdrücklich nicht vom Auftraggeber oder Dritten weitergegeben, veröffentlich oder kopiert werden. Bei Nichtbeachtung ist der Auftraggeber schadensersatzpflichtig.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen „Schnuffelhof Hundecoaching“ und Auftraggeber ist Jennersdorf. 

Sollte eine Bestimmung der hiesigen AGB unwirksam sein oder im Fall einer Lücke, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke eine solche Bestimmung, die die Parteien gewählt hätten, hätten sie die Unwirksamkeit der Bestimmung oder die Lücke als Lücke erkannt.

Darüber hinausgehende Geschäftsbedingungen für Tagesbetreuung und Hundeherberge:

13.

Der Hundehalter versichert rechtlich verbindlich, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist, sowie die dem Alter des Hundes entsprechenden Schutzimpfungen erhalten hat.

14.

Der Hundehalter versichert rechtlich verbindlich, dass für den Hund eine aufrechte Haftpflichtversicherung besteht.

15.

Der Hundehalter ermächtigt den Schnuffelhof ausdrücklich, einen Tierarzt mit der Behandlung des Tieres zu beauftragen, sollte dies erforderlich sein. Die mit der Behandlung entstehenden Kosten werden vom Hundehalter getragen.

Der Schnuffelhof ist dazu verpflichtet, den Hundehalter umgehend zu kontaktieren.

16.

Haftung: Sollte der eingestellte Hund trotz üblicher Aufsicht Schäden anrichten, ausbrechen oder entlaufen, haftet dafür der Eigentümer. Des Weiteren übernimmt der Hundebesitzer auch die Haftung für jegliche Schäden bzw. Verletzungen, welche der Hund Menschen oder Tieren zufügen sollte.

17.

Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalters wie Körbe, Decken, Leinen, Spielzeug, etc. gelten als nicht eingebracht. Für Schäden an diesen Gegenständen übernimmt der Schnuffelhof keine Haftung.

18.

Vor Aufnahme des Hundes wird ein Einführungsgespräch mit dem Hundehalter sowie ein Probeaufenthalt für den Hund vereinbart. Die Dauer des Probeaufenthaltes wird vom Schnuffelhof festgelegt.

Es werden ausschließlich gut sozialisierte Hunde aufgenommen. Läufige Hündinnen können nicht betreut werden. Sollte die Hündin entgegen der Aussage des Halters belegbar sein, so übernimmt der Schnuffelhof keine Verantwortung für eine eventuelle, ungeplante Belegung.

Der Schnuffelhof kommt nicht für die Kosten und die Folgekosten auf, die durch die Trächtigkeit der Hündin und der geborenen Welpen entstehen.

Der Schnuffelhof behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall dem Hund einen Maulkorb anzuziehen. Kranke oder verletzte Tiere können nur in Absprache mit dem behandelnden Tierarzt aufgenommen werden.

19.

Der Hundehalter verpflichtet sich, den Hund an dem vereinbarten Abholtermin abzuholen. Für den Fall, dass der Hund nicht abgeholt wird, werden die entstehenden Kosten dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Diesbezüglich bleibt es dem Schnuffelhof vorbehalten, einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen.

20.

Bei eventuell absehbaren Verspätungen bezüglich der Bring- und Abholzeiten muss der Schnuffelhof vom Hundehalter informiert werden. Wir möchten darauf hinweisen, in solch einem Fall den herkömmlichen Weg des Anrufes zu nutzen. Bitte keine Infos über Facebook, WhatsApp etc.

21.

Der Hund wird zwei Tage nach Ablauf des vereinbarten Abholtermins einem Tierheim zugeleitet. Das Tierheim wird vom Schnuffelhof bestimmt. Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

22.

Auf dem Schnuffelhof werden Hunde verschiedener Halter prinzipiell getrennt untergebracht. Sollte es zu einer Beißerei unter paarweise untergebrachten Hunden desselben Halters kommen, werden diese selbstverständlich unverzüglich getrennt und im Falle einer Verletzung tierärztlich versorgt. Die Tierarztkosten werden dem Halter der Hunde zugestellt.

23.

Der Schnuffelhof behält sich ausdrücklich vor, einen Hund, der Symptome einer (ansteckenden) Krankheit, oder erhebliche Vehaltensänderungen seit seinem letzten Aufenthalt zeigt, nicht aufzunehmen und darüber hinaus von einer bereits abgeschlossenen Buchung zurückzutreten.

Dies gilt insbesondere, sofern der Halter bis zum Bringtag insoweit keine Angaben gemacht bzw. keinen entsprechenden Hinweis erteilt hat. In diesem Falle stehen dem Hundehalter keine Schadenersatzansprüche gegen den Schnuffelhof zu.

24.

Das Futter wird vom Hundehalter für die Dauer des Aufenthalts des Hundes gestellt.

25.

Betreuungskosten sind im Voraus zu begleichen. Eventuell zusätzlich entstehende Kosten kann der Schnuffelhof nachträglich dem Halter in Rechnung stellen.

26.

Im Falle des Ablebens eines Hundes trägt alle daraus entstehenden Kosten der Hundehalter.

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